Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.46
Begriffe des Waffenrechts
„Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
a) in der eigenen Wohnung.
b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
c) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.
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