Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.136
Rechte und Pflichten
Berechtigt die abgelegte Sachkundeprüfung zum nichtgewerblichen Wiederladen von Hülsen?
a) Ja, durch die Sachkundeprüfung ist man berechtigt Hülsen wiederzuladen.
b) Nein, es ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erforderlich.
c) Das Wiederladen von Hülsen ist immer erlaubt.
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