Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften

Frage: 4.04 Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Darf die Erlaubnisbehörde gegen den Willen des Erlaubnisinhabers dessen Wohnräume betreten, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

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