Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
4.04
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Darf die Erlaubnisbehörde gegen den Willen des Erlaubnisinhabers dessen Wohnräume betreten, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
a) Ja, dies ist stets zulässig.
b) Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
c) Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.
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