Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.132
Rechte und Pflichten
Darf man zu Silvester mit einem Revolver im Kaliber .38 Spezial ohne behördliche Erlaubnis Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
a) Nein
b) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
c) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.
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