Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.48
Begriffe des Waffenrechts
Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?
a) Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft.
b) Es werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und einer Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle eingeholt. Zudem werden Auskünfte bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern eingeholt.
c) Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.
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