Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.99
Rechte und Pflichten
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen/verbringen?
a) Ja, ohne Einschränkung.
b) Ja, mit Waffenbesitzkarte.
c) Ja, mit Verbringungserlaubnissen der zuständigen Behörden.
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