Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
5.29
Notwehr und Notstand
Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff...
a) von sich selbst abzuwenden.
b) von einem anderen abzuwenden.
c) vom eigenen Auto abzuwenden.
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