Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
5.03
Notwehr und Notstand
Notwehr ist...
a) jede Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich und anderen.
b) jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
c) jede Verteidigung, die erforderlich ist, um jeden Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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