Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften

Frage: 2.125 Rechte und Pflichten

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Jugendlicher nach Vollendung des 15. Lebensjahres und noch nicht vollendetem 16. Lebensjahr auf dem Schießstand eines Vereins schießen?

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