Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.58
Begriffe des Waffenrechts
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
a) Wenn sie griffbereit, aber ungeladen im Holster getragen wird.
b) Wenn das Schlagstück / der Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
c) Wenn sie geladen ist.
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