Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.115
Rechte und Pflichten
Wann ist eine Waffe erneut zum Beschuss vorzulegen?
a) ein neuer Lauf (kein Austauschlauf) wurde eingebaut
b) Sportgriffschalen wurden montiert
c) der Verschluss wurde erneuert
d) die Schussfolge wurde geändert
e) der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungen versehen
f) das Abzugsgewicht wurde durch Einbau einer anderen Feder verringert
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