Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
3.25
Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Was bedeutet das Beschusszeichen Bundesadler N bzw. CIP N?
a) Die Waffe ist behördlich geprüft und zum Schießen zugelassen.
b) Die Gebühren sind bezahlt.
c) Die Waffe ist gebraucht.
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