Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.02
Rechte und Pflichten
Was muss ein Sportschütze nach dem dauerhaften Erwerb einer Waffe von einem anderen Sportschützen veran-lassen?
a) Nichts
b) Er muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde vorlegen.
c) Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.
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