Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.86
Begriffe des Waffenrechts
Was sind „Anscheinswaffen“ im Sinne des Waffengesetzes?
a) Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 WaffG) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
b) Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen der o.g. Schusswaffen
c) unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen der o.g. Schuss-waffen
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