Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.98
Rechte und Pflichten
Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?
a) Erlaubt ist das Führen eines Schreck-schussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
b) Steinschlosspistole, weil diese nach dem WaffG ohnehin geführt werden darf.
c) Es dürfen keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG bei sich geführt werden.
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