Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften

Frage: 3.10 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition

Welche Waffenteile unterliegen, bei Einfuhr in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, der Kennzeich-nungspflicht des § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes?

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