Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.57
Rechte und Pflichten
Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen?
a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)
b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)
c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole im Kaliber .45 ACP
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