Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.44
Begriffe des Waffenrechts
Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?
a) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat.
b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren.
c) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
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