Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.12
Begriffe des Waffenrechts
Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?
a) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamt-länge 60 cm überschreitet.
b) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
c) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.
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