Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften

Frage: 3.33 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition

Bei welchen der folgenden ehemaligen Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig? (D.h. die dort beschossenen Waffen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.)

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