Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
3.33
Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Bei welchen der folgenden ehemaligen Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig? (D.h. die dort beschossenen Waffen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.)
a) CSSR
b) DDR
c) Deutsches Reich (sollte sich ein Hakenkreuz auf der Waffe befinden, müsste das Hakenkreuz vom Beschussamt mit einem „X“ versehen werden)
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