Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.149
Rechte und Pflichten
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
a) Alle Vereinsmitglieder
b) Der Eigentümer der Schießstätte
c) Alle vom Betreiber bestellten Personen.
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