Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.47
Rechte und Pflichten
Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?
a) Für Munition mit Hohlspitzgeschossen
b) Für Leuchtspurmunition
c) Für Betäubungsmunition zu Angriffszwecken
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