Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.81
Rechte und Pflichten
Ist der Umgang mit sogenannten Pfeilabschussgeräten im Sinne des Waffengesetzes erlaubnispflichtig und der Eintrag in eine Waffenbesitzkarte erforderlich?
a) Ja, da Pfeilabschussgeräte nicht in der Anlage 2 Unterabschnitt 2 -erlaubnisfreie Arten des Umgangs- genannt sind.
b) Nein, sie sind waffenrechtlich wie Armbrüste einzuordnen.
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