Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
1.40
Begriffe des Waffenrechts
Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?
a) Bei unrechtmäßiger Aneignung.
b) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.
c) Wenn der Waffenhändler dem Schüt-zen die Waffe im Geschäft übergibt.
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