Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.51
Rechte und Pflichten
Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr Großkaliber-Sportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?
a) 2 Wochen
b) 4 Wochen
c) 1 Woche
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