Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.53
Rechte und Pflichten
Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?
a) Überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.
b) Das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu sechs Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.
c) Das ist nur erlaubt, wenn man bereits eine WBK besitzt und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).
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