Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.11
Rechte und Pflichten
Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?
a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.
b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.
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