Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
2.24
Rechte und Pflichten
Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?
a) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.
b) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erst-malig eine Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 erwerben wollen.
c) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erst-malig eine Schusswaffe bis Kaliber .22lr (mit Randzündung) erwerben wol-len.
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