Waffensachkunde
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Kapitel I: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
Frage:
4.14
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Wie sind bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug diese bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aufzubewahren?
a) Waffen und Munition sind in dem verschlossenen Fahrzeug so aufzubewahren, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.
b) Die Waffe/n darf/dürfen hierbei nicht im Fahrzeug verbleiben.
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